Über uns

Was ist das „Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht“?

Das „Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht“ wurde im Jahr 2023 als gemeinnütziger Verein gegründet, um in Westösterreich, Südtirol und Liechtenstein eine neue Plattform für einen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu schaffen, den Bank- und Versicherungsstandort zu stärken und Forschungsaktivitäten an der Universität Innsbruck zu unterstützen.

Was machen wir?

Das Innsbrucker Forum ist interdisziplinär ausgerichtet, international vernetzt und vor allem am Puls der Praxis. Durch die institutionelle Einbindung von Vorstandsmitgliedern und Rechtsabteilungsleiter:innen der Banken und Versicherungen in einen Praxisbeirat und offene, vereinsinterne Austauschformate können aktuelle Themen und Herausforderungen des Bank- und Versicherungsrecht sehr rasch identifiziert und wissenschaftlich beleuchtet werden. Zum Beispiel bei der zukünftig jährlich in Innsbruck an der Universität stattfindenden Innsbrucker Forum zum Bank- und Versicherungsrecht mit hochkarätigen nationalen und internationalen Expert:innen sowie Höchstrichter:innen oder in maßgeschneiderten internen Diskussions- und Vortragsformaten. Praktische Fragen können in jedem Fall schnell mit dem richtigen Sachverstand zusammengeführt und diskutiert werden. Dadurch ist eine hohe Praxisrelevanz der geförderten Forschung garantiert. Außerdem kann so sehr frühzeitig auf aktuelle, innovative Entwicklungen am Markt und auf neue regulatorische An- und Herausforderungen im Bank- und Versicherungssektor reagiert werden.

Was sind unsere Ziele?

Um die Forschung im Bereich des gesamten Bank- und Versicherungsrechts an der Universität Innsbruck zu fördern, sollen allerdings nicht „nur“ thematische Impulse geliefert werden, sondern auch finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Mit diesen wird unter anderem eine Nachwuchsforschungsstelle am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck geschaffen und eine Bibliothek eingerichtet. Für (Nachwuchs-)Forschende werden Fördermittel bereitgestellt, die ihnen Mobilität ermöglichen sollen. Zusätzlich wird ab dem Jahr 2024 durch den akademischen Beirat ein Preis für innovative und wissenschaftlich hervorragende bank- oder versicherungsrechtliche Abschlussarbeiten vergeben.